Bedingungen
Atomstromfrei

Vergabegrundlagen
für die Nutzungslizenz der „atomstromfrei“-Plakette

Die „atomstromfrei“-Plakette von der No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz, nachfolgend „Stiftung“ genannt,  dürfen von Lizenznehmern unter folgenden Bedingungen zeitlich limitiert genutzt werden:

Der Lizenznehmer bezieht „Ökostrom“ mit einem Strom-Mix im aktuellen Jahr unter den folgenden Bedingungen:

  • Keine Anteile an Strom aus Atom- Kohle- und Ölkraftwerken
  • Die Erzeuger und Anbieter dieses Stroms haben keinerlei Kapitalbeteiligungen von Atomkraftwerksbetreibern oder deren Tochterunternehmen.
  • Der Anteil an erneuerbaren Energien beträgt mindestens 90%.
  • Maximal 10% aus hocheffizienten Erdgaskraftwerken in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • Keine RECS-Zertifikate
  • Förderung von neuen dezentralen umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen.
  • Informationen zum Energiesparen für Kunden

Als Lizenznehmer sind im Augenblick Privatpersonen und Unternehmen zugelassen, die zu 100% Ökostrom zu den genannten Kriterien beziehen und folgende weitere Bedingungen erfüllen.

  • Privathaushalte zur Kenntlichmachung im Eingangsbereich von Haus oder Wohnung für den  entsprechenden Standort. Nur für diese Nutzung der Plakette ist keine weitere Freigabe durch die Stiftung erforderlich.
     
  • Firmen zur Kenntlichmachung im Eingangsbereich der Firma für den  entsprechenden Standort.
     
  • Hersteller von Produkten zur Verwendung der Plakette auf den Produkten und deren Verpackung. Die wesentlichen Herstellungsprozesse müssen am Produktionsstandort des Lizenznehmers stattfinden.

Diese Liste der Anwendungsfälle wird stetig erweitert. Die Stiftung behält sich vor die Lizenzbedingungen für die Plakette anzupassen. Es gilt immer die unter www.no-energy.de publizierte Fassung der Vergabegrundlagen. Die Nutzung der Plakette ist kostenfrei.

Bei den gewerblichen Anwendungsfällen ist ein formloser Antrag an die Stiftung mit einer entsprechenden Bestätigung über die Einhaltung der Bedingungen erforderlich. Erst nach der Freigabe durch die Stiftung darf die „atomstromfrei“-Plakette genutzt werden. Auf unserer Internetseite werden alle gewerblichen Lizenznehmer mit der entsprechenden Anwendung und weitergehenden Informationen aufgeführt.

Ökostromübersicht – Hinweis für Anbieter von Ökostrom

Anbieter von Ökostrom müssen der Stiftung die Einhaltung dieser Bedingungen jährlich bestätigen, damit wir die Anbieter in unserer Ökostromübersicht aufführen und aktualisieren können. Gerne nehmen wir dort auch die detaillierten Merkmale des entsprechenden Ökostroms mit auf.